Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen zumindest symbolisch wichtigen Schritt zur Gleichstellung der Beschäftigten aus der Zeitarbeit geleistet. Unternehmen, die mehr als 2.000 Mitarbeiter beschäftigen, müssen laut Mitbestimmungsgesetz einen Aufsichtsrat einberufen. Dieser entscheidet über wichtige Aspekte der Unternehmensführung mit.
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